AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen

Christian Elberich

Inhaber

Gartenparadies Heek
Heiligenkamp 9a
48619 Heek
E-Mail: info@dein-gartenparadies.com

– nachfolgend „Auftragnehmer“ –

und seinen Kunden über Leistungen im Bereich Garten- und Landschaftsbau sowie über die Lieferung von Materialien, Pflanzen und Baustoffen.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§2 Vertragsabschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Arbeiten zustande.

§3 Leistungsumfang
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
(2) Änderungen oder Zusatzleistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zusätzliche Kosten verursachen.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer einzusetzen.

§4 Preise
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
(2) Grundlage der Abrechnung sind die im Angebot vereinbarten Preise.
(3) Zusätzliche Leistungen, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, werden gesondert berechnet.

§5 Zahlungsbedingungen und Abschlagszahlungen
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen.

(2) Sofern im Angebot oder Vertrag nicht anders vereinbart, gilt folgende Zahlungsstruktur:

• 30 % der Auftragssumme bei Auftragserteilung
• 30 % der Auftragssumme vor Lieferung der Materialien
• 30 % der Auftragssumme bei Beginn der Arbeiten
• 10 % der Auftragssumme nach Fertigstellung und Rechnungsstellung

(3) Abschlagszahlungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, mit der Lieferung von Materialien oder der Ausführung der Arbeiten erst nach Eingang der jeweiligen Abschlagszahlung zu beginnen.

(5) Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten bis zum Zahlungseingang auszusetzen.

§6 Lieferung von Materialien
(1) Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.

§7 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum des Auftragnehmers.

§8 Pflanzen und Naturprodukte
(1) Pflanzen, Rollrasen und Naturmaterialien sind Naturprodukte und unterliegen natürlichen Wachstums- und Entwicklungsprozessen.
(2) Der Auftragnehmer übernimmt keine Anwuchsgarantie für gelieferte oder gepflanzte Pflanzen.
(3) Das Anwachsen von Pflanzen hängt insbesondere von Bodenbeschaffenheit, Witterung, Standortbedingungen sowie von der Pflege und Bewässerung durch den Auftraggeber ab.
(4) Mit Übergabe bzw. Pflanzung der Pflanzen geht die Verantwortung für Pflege und Erhaltung auf den Auftraggeber über.
(5) Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt, sofern ein Mangel bereits bei Lieferung vorlag.

§9 Leitungen und unterirdische Anlagen
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten über vorhandene unterirdische Leitungen, Kabel, Rohre, Drainagen oder sonstige Anlagen zu informieren.
(2) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer vorhandene Leitungspläne zur Verfügung zu stellen.
(3) Werden Leitungen beschädigt, deren Lage dem Auftragnehmer nicht bekannt war und nicht erkennbar war, haftet der Auftragnehmer hierfür nicht.

§10 Bodenverhältnisse und Hindernisse
(1) Die angebotenen Leistungen basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung erkennbaren Boden- und Geländeverhältnissen.
(2) Treten während der Arbeiten unvorhersehbare Hindernisse auf, insbesondere Felsen, Betonreste, Fundamente, Wurzeln, Bauschutt oder alte Leitungen, ist der Auftragnehmer berechtigt, den dadurch entstehenden Mehraufwand gesondert abzurechnen.
(3) Verzögerungen, die durch solche Umstände entstehen, stellen keinen Verzug dar.

§11 Witterung und höhere Gewalt
Witterungsbedingungen, höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse können zu Verzögerungen bei der Ausführung der Arbeiten führen. Daraus entstehen keine Schadensersatzansprüche.

§12 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(3) Eine Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§13 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.